Gemeinderat der Stadt Zürich
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SP foutiert sich um Rechtsstaat und nützt Machtposition schamlos aus

07.02.2010

Die Vorgehensweise einzelner Gemeinderatsmitglieder bei der Behandlung des Gestaltungsplans Manegg hat bei den Parteien von FDP, SVP, CVP und EVP grösste Bedenken ausgelöst. Sie offenbart einen Umgang mit rechtsstaatlichen Prinzipien, die zu grösster Sorge Anlass geben. Ausserdem sehen die erwähnten Parteien darin eine Tendenz zu einer Vorgehensweise, die die Stadt nicht mehr als verlässlichen Partner ausweist und die, sollte sie Schule machen, für den weiteren Umgang mit Investoren in Zürich nichts Gutes erahnen lässt.

SP verstösst gegen das Prinzip der Gewaltentrennung

Um die Zustimmung zum Gestaltungsplan zu erreichen hat die Eigentümerschaft einer Vereinbarung zugestimmt, dass 30% der Wohnfläche gemeinnützig abzugeben sind. Diese Vereinbarung kam offensichtlich auf Druck der SP zustande, die ausserhalb des Gemeinderats Verhandlungen mit der Eigentümerschaft führte. Dies ist ein klarer Verstoss gegen das Prinzip der Gewaltentrennung: Einzig der Stadtrat, allenfalls im Auftrag des Gemeinderats, hat Verhandlungen mit Privaten zu führen. Andernfalls wären Willkür, Rechtsunsicherheit und Korruption Tür und Tor geöffnet. Nicht zuletzt die Nennung von Frankenbeträgen in der Vereinbarung ist in dieser Hinsicht bedenklich. Besteht doch keine Gewähr, dass die nun bekannte Vereinbarung die einzige in diesem Zusammenhang ist.

Verantwortungsloses Handeln schadet dem Image von Zürich

Auch inhaltlich ist die Vereinbarung rechtsstaatlich bedenklich: Im Rahmen der Bau- und Zonenordnung (und damit auch bei Gestaltungsplänen und Sonderbauvorschriften) können nach Planungs- und Baugesetz des Kantons keine eigentumsrechtlichen Fragen geklärt werden. Die Eigentumsfreiheit ist in der Bundesverfassung garantiert und gilt somit auch in der Stadt Zürich. Wenn nun eine Vereinbarung Grundlage für das erfolgreiche Abschliessen ist, die genau dies auf den Kopf stellt, so ist dies eine faktische Umgehung des geltenden Rechts. Ein solches Vorgehen einer staatstragenden Partei ist für die vier Parteien in hohem Mass verantwortungslos und wird dem Image unserer Stadt mit Sicherheit schaden und zeigt einen arroganten Umgang mit der Macht durch diese Partei.

Gefährliches Präjudiz

Selbstverständlich bestehen zwischen den verschiedenen politischen Lagern unterschiedliche Auffassungen über das Bodenrecht. Für FDP, SVP, CVP und EVP steht jedoch eines ganz klar fest: Die rechtsstaatlichen Prinzipien sind einzuhalten. Dass die Eigentümerschaft nach mehr als einem Jahr Behandlung in der Kommission und mehr als zehn Jahren Planungsphase zermürbt ist und bei dem an Nötigung grenzenden Vorgehen nachgibt ist verständlich, setzt aber ein gefährliches Präjudiz.

Rechtsstaat wird mit Füssen getreten

Die Vorgänge rund um den Gestaltungsplan Manegg treten den Rechtsstaat mit Füssen und gefährden die weitere Entwicklung der Stadt Zürich. Und sie setzen ein Fragezeichen hinter das Verantwortungsbewusstsein und die Einstellung zu rechtsstaatlichen Prinzipien einer Partei, die als wählerstärkste und somit staatstragende Partei auch entsprechend handeln sollte.

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