Anpassung der kantonalen Signalisationsverordnung
Dringliches Postulat 2016/22
Der Kanton bezahlt der Stadt alle Kosten für das übergeordnete Strassennetz, das für die Mobilität im ganzen Kanton von grosser Bedeutung ist. Die Stadt aber darf bis heute selber entscheiden, welche Verkehrsvorschriften sie diesen Strassen verordnet. Kein Wunder, dass die rot-grüne Stadtzürcher Mehrheit bei dieser Ausgangslage Schindluderei betreibt und primär darum bemüht ist, den Individualverkehr abzuwürgen. Die Situation ist heute etwa so, wie wenn der Bund den Gotthardtunnel baut und die Gemeinde Göschenen beschliesst, darin Tempo 30 einzuführen. Mit diesem - vom Regierungsrat angenommenen und vom Parlament deutlich überwiesenen – Vorstoss soll dies rasch geändert werden.
Eingereicht am 25.01.2016 zusammen mit Roland Scheck (SVP, Zürich) und Marcel Lenggenhager (BDP, Gossau)