Für einen vollständigen Neubeginn im Zürcher Taxiwesen
Veröffentlicht am 13.07.2011 von endurit gmbh | 1 Kommentar(e)
Mehr Qualität für die Kundschaft, mehr Spielraum für das Taxigewerbe.
Das Taxigewerbe ist mit den bisherigen Taxiverordnungen faktisch zu einem staatlich regulierten Tieflohnmarkt mit unbefriedigender Dienstleistungsqualität und prekären Arbeitsbedingungen verkommen. Weder Kunden noch das Gewerbe selber können der aktuellen Situation etwas abgewinnen. Offensichtlich kann mit dem bisher gewählten Ansatz keine befriedigende Situation erreicht werden. Tamara Lauber (FDP) und ich fordern deshalb mit einer Motion im Gemeinderat einen vollständigen Neubeginn im Zürcher Taxiwesen.

Taxifahrer in Zürich: Wenig geliebt, schlecht bezahlt, stark reguliert.
Das Bundesgericht hat jüngst die Taxiverordnung von 2009 gerügt und festgehalten, dass einzelne Bestimmungen die Wirtschaftsfreiheit in unzulässiger Weise verletzen und den Wettbewerb verzerren. Wesentliche Bestimmungen der Taxiverordnung werden nun mit diesem Urteil aufgehoben, so dass der eigentliche Sinn und Zweck dieser Verordnung entfällt. Die Änderung/Aufhebung nur einzelner Bestimmungen kann dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nicht mehr gerecht werden.
Zürcher Taxifahrer im Nachteil, Kunden als Leidtragende
Die Taxifahrer kommen so durch einen einseitig nach unten liberalisierten Preis sowie eine weitere Benachteiligung gegenüber auswärtigen Taxianbietern noch mehr unter Druck. Weitere Einbussen in der Dienstleistungsqualität sind so unvermeidbar. Auch der heutige Entscheid zu ausländischen Taxis am Flughafen zeigt exemplarisch, dass das Taxigewerbe heute einem immer deregulierteren Markt gegenübersteht, währendem es selber durch eine einschränkende Regulierung an der Kandare gehalten wird.
Staatlich regulierter Tieflohnmarkt
Das Taxigewerbe stellt heute einen staatlich regulierten Tieflohnmarkt mit unbefriedigender Dienstleistungsqualität und prekären Arbeitsbedingungen dar. Weder Kunden noch das Gewerbe selber können der aktuellen Situation etwas abgewinnen. Überall wurde liberalisiert, nur in Zürich standen die Uhren still. Die geplanten, marginalen Änderungen der Taxiverordnung aufgrund des vorliegenden Bundesgerichtsentscheides werden die Situation weiter verschärfen. Gesamthaft liegt hier offensichtlich ein typischer Fall von Staatsversagen vor.
Idealer Zeitpunkt für einen vollständigen Neuanfang
Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt für einen grundlegenden Neuanfang gekommen. Das Taxigewerbe soll mit einer weitgehenden Selbstregulierung wieder die Möglichkeit erhalten, auf die Qualität der angebotenen Dienstleistung Einfluss nehmen zu können. Nur so kann flexibel auf die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen und Bedürfnisse reagiert werden. Vom einseitigen Erlass eines Höchsttarifs ist abzusehen. Angebot (Dienstleistungsqualität, differenzierte Angebote) und Nachfrage sollen die jeweiligen Preise bestimmen. Ein Höchsttarif vermag Kundinnen und Kunden nicht vor einzelnen schwarzen Schafen zu schützen, was Erfahrungen aus der Praxis zeigen. Ein solcher Schutz kann mit weniger wettbewerbsverzerrenden Massnahmen erreicht werden, beispielsweise durch eine Preisanschreibpflicht an der Aussenfläche der Taxis sowie durch die Einführung eines strengen und wirksamen Qualitätslabels durch die Taxikommission selber. Es versteht sich von selber, dass in Sicherheitsfragen keine Selbstregulierung angestrebt werden soll.
Die folgenden Punkte sind an der aktuellen Situation besonders stossend:
- Unbefriedigende Dienstleistungsqualität mangels wirksamer Mindestanforderungen und Dienstleistungsstandards.
- Taxifahrer werden durch das Missverhältnis zwischen Standplätzen und Taxis zu Gesetzesüberschreitungen sowie teilweise mafiösen Methoden gedrängt und verursachen durch unnötiges Herumfahren eine vermeidbare Umweltbelastung.
- Massive Regulierung im Niedriglohn- und Tiefpreissegment der Taxis, währendem parallel dazu konkurrierende Limousinenservices ihren Teilmarkt weitgehend unreguliert abschöpfen können.
- Fragwürdige Regulierungen, die niemandem dienen.
- Willkür bei der Erteilung von Taxilizenzen.
- Prekäre Einkommenssituation von Taxifahrern.
- Wettbewerbsverzerrung durch Taxifahrer, die zugleich Sozialhilfegelder beziehen.
- Benachteiligung der städtischen Taxis, da der Taximarkt naturgämass nicht an der Stadtgrenze halt macht. Und dies, ohne dass sich die Zürcher Taxis optisch klar von fremden Anbietern unterscheiden dürfen.
- Tourismusschädigende Zustände am Hauptbahnhof.
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