Marc Bourgeois
Marc Bourgeois
Kantonsrat FDP Zürich 7+8

Lieber Daniel Leupi, dürfen wir auch auf den Lindenhof?

Veröffentlicht am 05.11.2011 von endurit gmbh | 0 Kommentar(e)

Ich möchte zusammen mit Gemeinderätin Tamara Lauber (FDP) wissen, ob wir uns politisch auch so austoben dürfen, wie die Occupy-Bewegung. Aus diesem Grund haben wir gestern ein entsprechendes Gesuch für eine grossangelegte, langandauernde politische Veranstaltung in der Zürcher Innenstadt gestellt. Nachdem Stadtrat Leupi die Bedenken gemäss unserer Interpellation offenbar nicht teilt, ist dies der zweite Streich in dieser leidigen Geschichte.

Das Gesuch lässt uns alle Freiheiten in der Umsetzung der Kundgebung – eine Freiheit, die sich auch die Occupy-Bewegung nimmt. Trotzdem erfüllt sie sogar alle von Polizeivorsteher Daniel Leupi in den Medien und im Gemeinderat festgehaltenen Kriterien für bewilligungsfrei tolerierte Veranstaltungen: Es ist eine politische Aktion mit politischen Parolen, und wir bemühen uns, dass keine Lärmklagen eingehen und keine Belästigungen erfolgen. Eine Nichtbewilligung der Veranstaltung wäre damit – um Argumentation und Wortwahl des Polizeivorstehers zu verwenden – "unverhältnismässig". Dummerweise wäre aber eine Bewilligung widerrechtlich, da das Gesuch geltendem Recht widerspricht.

Damit bringen wir Polizeivorsteher Daniel Leupi in eine selbstverschuldete Zwickmühle:

  • Bewilligt er unser Gesuch nicht vollumfänglich, so zeigt er damit, dass in dieser Stadt das demokratische Gleichbehandlungsgebot mit Füssen getreten wird. Wenn man nur genug links ist, darf man alles. Wenn man aber bürgerlich-liberal politisiert, gibt es um jedes Standaktiönchen einen Bürokratiekrieg. Und letztlich sind jene die Dummen, die sich an das geltende Recht halten. Die Frechen dagegen gewinnen.
  • Bewilligt er das Gesuch aber vollumfänglich, so verstösst er damit gegen die von ihm selber vor wenigen Monaten in rigider Form durchgesetzte Allgemeine Polizeiverordnung und weitere Vorschriften. So sind bspw. politische Veranstaltungen an öffentlichen Ruhetagen in der Stadt Zürich schlicht verboten. Zumindest für Normalsterbliche. Als Exekutivmitglied hat ein Stadtrat aber nicht das Recht, Gesetze zu biegen oder zu brechen. Er hat diese schlicht und einfach umzusetzen. Und wenn seine eigenen Gesetze offenbar so wenig Wert sind, dass er sich selber nicht daran hält, können wir sie auch gleich abschaffen.

Wir sind gespannt, wie Stadtrat Leupi dieses Dilemma lösen will. Und stellen zwischenzeitlich schon mal den Glühwein warm.

 

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Nachtrag

 

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