Marc Bourgeois
Marc Bourgeois
Kantonsrat FDP Zürich 7+8

Strassenstrich an der Zähringerstrasse: Unhaltbare Zustände für Anwohner und Gewerbe

Veröffentlicht am 27.10.2011 von endurit gmbh | 0 Kommentar(e)

Mit einer schriftlichen Anfrage im Gemeinderat will ich zusammen mit Michael Schmid (FDP) den Stadtrat dazu bewegen, kurzfristige Verbesserungen zu erwirken. Zudem wollen wir mehr zu den langfristigen Perspektiven für das Quartier erfahren.

Das Gebiet um die Zähringerstrasse wurde schon in früheren Jahren für den Strassenstrich genutzt. In jüngerer Zeit hat sich die Anzahl anwerbender Frauen jedoch deutlich erhöht und das Sexgewerbe, aber auch Gaffer und Freier, verhalten sich zunehmend störend. Die Situation ist für zahlreiche Anwohner, Verkaufsgeschäfte, Hotels und weitere Unternehmen unzumutbar geworden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat die aktuelle Situation an der Zähringerstrasse hinsichtlich Strassenstrich?
  2. Sieht der Stadtrat im Hinblick auf die bevorstehende Schliessung des Sihlquais die Gefahr einer zusätzlichen Verlagerung des Strassenstrichs ins Niederdorf (auch über das aktuell frequentierte Gebiet hinaus), oder erwartet er durch die ebenfalls im Gesetzgebungsprozess befindliche Prostitutionsgewerbeverordnung – trozt stark reduziertem Strichplan – eher eine Verbesserung der Situation? Begründung?
  3. Wird das in der Zähringerstrasse verfügte Nachtfahrverbot beachtet und wie ist dessen Wirksamkeit zu beurteilen?
  4. Sieht der Stadtrat die Möglichkeit, bis zur Einführung der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung im Sinne einer Güterabwägung den an der Schranke beim Predigerplatz eingesetzten Pförtner übergangsweise eingangs Zähringerstrasse einzusetzen und dafür die Schranke beim Predigerplatz nachts bei unveränderter Signalisation vorübergehend offen zu lassen?
  5. Sieht der Stadtrat die Möglichkeit, bis zur Einführung der Prositutitionsgewerbeverordnung nachts periodisch eine polizeiliche Fusspatrouille im Raum Zähringerstrasse einzusetzen?
  6. Art. 10 der vorgeschlagenen Prostitutionsgewerbeverordnung sieht vor, dass bei übermässigen Immissionen eine Begrenzung der Anzahl Bewilligungen für die Strassenprostitution erlassen werden kann. Würde der Stadtrat bei Zuständen wie an der Zähringerstrasse eine solche Begrenzung ins Auge fassen? Begründung?
  7. Offenbar dienen einzelne Liegenschaften als Basis für die dortige Strassenstrich-Szene. Liegen diesbezüglich die entsprechenden baurechtlichen Bewilligungen vor? Falls ja, weshalb wurden diese erteilt? Falls nein, was unternehmen die zuständigen städtischen Behörden gegen den baurechtswidrigen Zustand?
  8. Für Strichzonen soll ein Wohnanteil von maximal 20% gelten. Dieser liegt in der Altstadt aber wesentlich höher. Wie lässt sich dieser Widerspruch erklären?
  9. Anwohnerschaft und Gewerbe im Raum der Zähringerstrasse attestieren der Polizei eine gute Arbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dagegen wird die Arbeit der SIP hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Präsenz und aufgrund ihrer begrenzten Einsatzdauer wesentlich kritischer beurteilt. Ist die SIP das geeignete Mittel, um in einer derart aufgeheizten Situation für Ruhe und Ordnung zu sorgen?
  10. 1Rund um die Zähringerstrasse sind während der Betriebszeiten des Strassenstrichs regelmässig Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern (teilweise mit Zoll-Kennzeichen) – parkiert, in denen sich einer oder mehrere Männer aufhalten. Auch im übrigen Umfeld der Zähringerstrasse sind die Zuhälter schon mit einer bescheidenen Beobachtungsgabe leicht auszumachen. Werden diese Personen hinsichtlich ihrer Aufenthaltsgenehmigung überprüft?
  11. Die SVP hat gegen den Strichplatz das Referendum ergriffen. Auch bei der Prositutionsgewerbeverordnung ist ein Referendum denkbar. Welche Auswirkungen haben die daraus resultierenden Verzögerungen für die Zähringerstrasse?

Die schriftliche Anfrage kann hier heruntergeladen werden.

Wir warten gespannt auf die Antworten.

 

Hintergrund

Der Stadtrat hat als Reaktion auf die Zustände am Sihlquai ein ganzes Massnahmenpaket beschlossen, das aus folgenden Teilmassnahmen besteht:

  1. Erlass einer Prostitutionsgewerbeverordnung, die der Polizei endlich ein Mittel in die Hand gibt, um den Strassenstrich polizeilich zu steuern.
    Kompetenz: Gemeinderat.
    Status: In der Kommissionsberatung.
  2. Bau eines Strichplatzes mit "Verrichtungsboxen" auf einem Brachland in Zürich Altstetten.
    Kompetenz: Gemeinderat.
    Status: Gemeinderat hat Strichplatz befürwortet, SVP hat Referendum ergriffen, ohne Alternativen aufzuzeigen, was zu Verzögerungen führen wird.
  3. Starke Reduktion der Strichzonen im Strichplan. Neu soll der Strassenstrich nur noch auf dem neuen Strichplatz in Affoltern, in der Brunau (beides Autostriche) und an der Zähringerstrasse (Fussgängerstrich) zulässig sein.
    Kompetenz: Stadtrat.
    Status: Stadtratsbeschluss mit Konzentration auf drei Strichzonen ist gefällt, kann aber jederzeit revidiert werden.

 

Haltung der FDP

Die FDP unterstützt den Stadtrat grundsätzlich bei diesem Versuch, das Problem in den Griff zu bekommen, und sieht die Einzelmassnahmen wie auch der Stadtrat als Gesamtpaket, das nur im Zusammenspiel seine volle Wirkung entfalten kann. Minimale Vorbehalte bestehen bei der konkreten Ausgestaltung der Prostitutionsgewerbeverordnung. Auch an einem Strichplatz auf Staatskosten haben wir nicht eitel Freude, sind jedoch der Meinung, dass jede Gebührenerhebung den Start zusätzlich erschweren würden. Zudem kostet heute auch das Sihlquai die Steuerzahler laufend viel Geld. Wir behalten uns aber vor, uns zu einem späteren Zeitpunkt für Benützungsgebühren einzusetzen. Wir bedauern es, dass die SVP mit ihrem Referendum die Umsetzung verzögert. Hinsichtlich des Strichplans erwarten wir vom Stadtrat, dass er zumindest einen Plan B entwickelt, falls sich die Lage an der Zähringerstrasse nach Umsetzung der Massnahmen nicht merklich bessert.

 

Als liberale Partei wehren wir uns aber klar gegen eine moralisch getriebene Unterdrückung des Prostitutionsgewerbes. Zunächst mal handelt es sich grundsätzlich um ein legales und legitimes Gewerbe. Dann verpflichtet aber auch ein Bundesgerichtsentscheid die Stadt Zürich, einen Strassenstrich zu tolerieren. Und letztlich wäre es eine Illusion zu glauben, dass der Staat das älteste Gewerbe der Welt wirksam unterdrücken kann. Das soll aber nicht heissen, dass die Bevölkerung masslosen Belastungen ausgesetzt werden soll.

 

Sonderfall Zähringerstrasse

An der Zähringerstrasse besteht nun aber die Befürchtung, dass sich die Situation, die sich in den letzten Monaten ohnehin schon erheblich verschärft hat, nach der Schliessung des Strassenstrichs am Sihlquai noch weiter verschärfen wird. Wir sind der Ansicht, dass es sich bei den Besuchern des Autostriches um eine andere Klientel als bei jener des Fussgängerstrichs handelt und teilen diese Befürchtung deshalb nur bedingt. Ehrlicherweise wissen wir es aber genauso wenig, wie die Stadtpolizei. Allerdings kann diese ihre Kräfte bei einem reduzierten Strichplan auch wesentlich konzentrierter einsetzen. Sollte sich die Situation um die Zähringerstrasse nach der Einführung des oben skizzierten Gesamtpakets aber nicht merklich bessern, werden wir uns für eine Verlegung des Fussgängerstrichs oder andere flankierende Massnahmen aussprechen. Jeder Verlegung macht aber nur Sinn, wenn weniger Menschen weniger belastet werden.

 

Bis zur Umsetzung der geplanten Massnahmen – und wir hoffen, dass dies nicht mehr lange dauert – wollen wir dem Gebiet mit punktuellen Massnahmen helfen. Wir müssen aber auch ehrlich sein: Bis zu einem gewissen Grad wird sich das Quartier die nächsten Monate durch diese Problem "durchbeissen" müssen – und dabei auf einen klirrend kalten Winter hoffen.

 

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