Hintergrund
Der Stadtrat hat als Reaktion auf die Zustände am Sihlquai ein ganzes Massnahmenpaket beschlossen, das aus folgenden Teilmassnahmen besteht:
- Erlass einer Prostitutionsgewerbeverordnung, die der Polizei endlich ein Mittel in die Hand gibt, um den Strassenstrich polizeilich zu steuern.
Kompetenz: Gemeinderat.
Status: In der Kommissionsberatung.
- Bau eines Strichplatzes mit "Verrichtungsboxen" auf einem Brachland in Zürich Altstetten.
Kompetenz: Gemeinderat.
Status: Gemeinderat hat Strichplatz befürwortet, SVP hat Referendum ergriffen, ohne Alternativen aufzuzeigen, was zu Verzögerungen führen wird.
- Starke Reduktion der Strichzonen im Strichplan. Neu soll der Strassenstrich nur noch auf dem neuen Strichplatz in Affoltern, in der Brunau (beides Autostriche) und an der Zähringerstrasse (Fussgängerstrich) zulässig sein.
Kompetenz: Stadtrat.
Status: Stadtratsbeschluss mit Konzentration auf drei Strichzonen ist gefällt, kann aber jederzeit revidiert werden.
Haltung der FDP
Die FDP unterstützt den Stadtrat grundsätzlich bei diesem Versuch, das Problem in den Griff zu bekommen, und sieht die Einzelmassnahmen wie auch der Stadtrat als Gesamtpaket, das nur im Zusammenspiel seine volle Wirkung entfalten kann. Minimale Vorbehalte bestehen bei der konkreten Ausgestaltung der Prostitutionsgewerbeverordnung. Auch an einem Strichplatz auf Staatskosten haben wir nicht eitel Freude, sind jedoch der Meinung, dass jede Gebührenerhebung den Start zusätzlich erschweren würden. Zudem kostet heute auch das Sihlquai die Steuerzahler laufend viel Geld. Wir behalten uns aber vor, uns zu einem späteren Zeitpunkt für Benützungsgebühren einzusetzen. Wir bedauern es, dass die SVP mit ihrem Referendum die Umsetzung verzögert. Hinsichtlich des Strichplans erwarten wir vom Stadtrat, dass er zumindest einen Plan B entwickelt, falls sich die Lage an der Zähringerstrasse nach Umsetzung der Massnahmen nicht merklich bessert.
Als liberale Partei wehren wir uns aber klar gegen eine moralisch getriebene Unterdrückung des Prostitutionsgewerbes. Zunächst mal handelt es sich grundsätzlich um ein legales und legitimes Gewerbe. Dann verpflichtet aber auch ein Bundesgerichtsentscheid die Stadt Zürich, einen Strassenstrich zu tolerieren. Und letztlich wäre es eine Illusion zu glauben, dass der Staat das älteste Gewerbe der Welt wirksam unterdrücken kann. Das soll aber nicht heissen, dass die Bevölkerung masslosen Belastungen ausgesetzt werden soll.
Sonderfall Zähringerstrasse
An der Zähringerstrasse besteht nun aber die Befürchtung, dass sich die Situation, die sich in den letzten Monaten ohnehin schon erheblich verschärft hat, nach der Schliessung des Strassenstrichs am Sihlquai noch weiter verschärfen wird. Wir sind der Ansicht, dass es sich bei den Besuchern des Autostriches um eine andere Klientel als bei jener des Fussgängerstrichs handelt und teilen diese Befürchtung deshalb nur bedingt. Ehrlicherweise wissen wir es aber genauso wenig, wie die Stadtpolizei. Allerdings kann diese ihre Kräfte bei einem reduzierten Strichplan auch wesentlich konzentrierter einsetzen. Sollte sich die Situation um die Zähringerstrasse nach der Einführung des oben skizzierten Gesamtpakets aber nicht merklich bessern, werden wir uns für eine Verlegung des Fussgängerstrichs oder andere flankierende Massnahmen aussprechen. Jeder Verlegung macht aber nur Sinn, wenn weniger Menschen weniger belastet werden.
Bis zur Umsetzung der geplanten Massnahmen – und wir hoffen, dass dies nicht mehr lange dauert – wollen wir dem Gebiet mit punktuellen Massnahmen helfen. Wir müssen aber auch ehrlich sein: Bis zu einem gewissen Grad wird sich das Quartier die nächsten Monate durch diese Problem "durchbeissen" müssen – und dabei auf einen klirrend kalten Winter hoffen.
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